Müssen steckbare Solargeräte bei dem eigenen Netzbetreiber angemeldet oder abgestimmt werden?
Falls das steckbare Solar-Gerät eine Eigenanlage nach NAV darstellt, hat der Anschlussnehmer oder -nutzer dem Netzbetreiber vor der Errichtung Mitteilung zu machen.
Falls durch das steckbare Solar-Gerät eine Netzrückspeisung auftritt, muss sich der Anschlussnehmer oder -nutzer mit dem Netzbetreiber abstimmen, um eine Verfälschung der Messung zu verhindern. In Österreich gibt es ein Meldeverfahren für steckbare Solar-Geräte, bei vielen Deutschen Netzbetreibern ebenfalls. Wenn der Anschlussnehmer oder -nutzer bei dieser Meldung den Schutz vor Rückspannungen mittels Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 nachweist, kann der Netzbetreiber den Anschluss nicht unterbinden. Darüber hinaus gibt es in Deutschland keine allgemeingültigen Vorgaben. Voraussichtlich wird aber ein Meldeverfahren in die kommende VDE-AR-N-4105 aufgenommen.